Kontaktbeschränkungen
Treffen sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Allerdings räumt die Landregierung Ausnahmen für „zu betreuende Kinder“ aus dem anderen Hausstand ein, eine Altersgrenze wird nicht genannt.
Bewegungsradius
Eine flächendeckende Beschränkung des Bewegungsradius für Menschen aus besonders betroffenen Gebieten ist nicht verabschiedet worden. Die Städte und Kreise sollen selbst über die 15-Kilometer-Regel entscheiden.
Kitas
Die Kindertagesbetreuungsangebote bleiben geöffnet. Die Landesregierung appelliert jedoch an Eltern, ihre Kinder selbst zu betreuen. Kitas dürfen für die Vergabe von Plätzen in der Notbetreuung keine Bescheinigungen von Arbeitgebern einfordern.
Schulen
In den Schulen gibt es vom 11. bis zum 31. Januar keinerlei Präsenzunterricht – auch nicht für Abschlussklassen. Schulen können in eigener Entscheidung den Beginn des Distanzunterrichts um maximal zwei Tage verschieben. Für Kinder bis zur 6. Klasse, „die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt“, gibt es eine Notbetreuung ohne Unterricht.